Wir helfen Verbrauchern, zu bekommen, was ihnen zusteht – ohne Kostenrisiko. Verbraucherhilfe24 vernetzt Sie mit erfahrenen Partneranwälten, die Ihre Ansprüche prüfen und – wenn sinnvoll – durchsetzen.
Willkommen bei Verbraucherhilfe24 – Ihrem Wegweiser durch die Welt des Verbraucherrechts. Seit unserer Gründung im Jahr 2013 helfen wir Verbrauchern mit wenigen Klicks, Unrecht wirksam zu bekämpfen und gerechte Entschädigungen zu erlangen. Mit Sitz in München besteht unser Team aus hochqualifizierten Fachkräften, die Sie durch komplexe rechtliche Herausforderungen begleiten.
Verbraucherhilfe24 vernetzt Sie mit hochspezialisierten Partnerkanzleien. Unser Ansatz ist professionell, aber zugänglich und verständlich. So erhalten Sie die bestmögliche Beratung und Vertretung – und setzen Ihre Rechte durch.
Bekannt geworden sind wir insbesondere durch unsere Arbeit im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Über 420.000 Fälle haben wir geprüft und unseren Kunden geholfen, einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz zu erzielen.
Bei uns sprechen Sie mit echten Menschen – erfahrene Ansprechpartner, die Ihren Fall persönlich betreuen.

Geschäftsführer & Ihr persönlicher Ansprechpartner

Geschäftsführer & Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir arbeiten ausschließlich mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen – für die höchste Erfolgschance. Zusätzlich sind wir jederzeit Ihr Ansprechpartner.
Um die Formalitäten kümmern wir uns gemeinsam mit den Anwälten. Sie haben den Kopf frei für andere Dinge.
Die Prozesskosten werden durch eine Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt. Nur die Selbstbeteiligung oder eine Erfolgsprovision wird fällig.
Viele Verträge enthielten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dadurch besteht häufig auch Jahre später noch ein Widerrufsrecht. Wird der Vertrag erfolgreich widerrufen, muss der Versicherer ihn rückabwickeln – Sie erhalten Ihre Beiträge samt einer Nutzungsentschädigung zurück, oft deutlich mehr als den regulären Rückkaufswert. Prüfung und Durchsetzung übernehmen spezialisierte Partneranwälte.
Geprüft werden Lebens- und Rentenversicherungen sowie Riester- und Rürup-Verträge – auch dann, wenn sie bereits beitragsfrei gestellt oder gekündigt wurden. Entscheidend ist die damalige Widerrufsbelehrung, nicht das Alter des Vertrags.
Bei erfolgreicher Rückabwicklung bekommen Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück – zusätzlich zu einer Nutzungsentschädigung auf den Sparanteil. In vielen Fällen liegt das Ergebnis spürbar über dem Betrag, den Sie bei einer normalen Kündigung (Rückkaufswert) erhalten würden.
Die Erstprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die weitere Durchsetzung erfolgt über Partneranwälte; ein finanzielles Risiko tragen Sie in der Regel nicht – abgesichert über Ihre Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer, der nur im Erfolgsfall beteiligt wird.
Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen – ohne Risiko.
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