98% Wiederempfehlung

Jetzt Geld zurückholen
Jetzt Geld zurückholen

Sichern Sie sich jetzt Ihre Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung!

Viele Kreditnehmer haben Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Vorfälligkeitsentschädigung – und wissen es nicht einmal. Der Grund: Unklare oder irreführende Klauseln in den Darlehensverträgen. Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie betroffen sind, und fordern Sie Ihr Geld zurück!

98% Wiederempfehlung

Bekannt aus den Medien

Das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst:

BGH-Urteil stärkt Rechte von Kreditnehmern!
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie unzureichend über deren Berechnung im Immobiliendarlehensvertrag informiert haben. Ein wegweisendes Urteil mit großen Vorteilen für Verbraucher!

Zwei entscheidende Schwachstellen in den Vertragsklauseln und ihre Folgen:

1.Falsche Angaben zur Restlaufzeit: Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung oft für die gesamte Vertragsdauer, obwohl sie laut § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit nach zehn Jahren zulässig ist.
2.Vernachlässigte Sondertilgungsrechte: Häufig wird nicht berücksichtigt, dass Sondertilgungen so einzurechnen sind, als wären sie optimal genutzt worden – was die Entschädigung spürbar senken würde.

BGH-Urteil: Mehr Schutz für Darlehensnehmer:

Das Urteil betrifft zahlreiche Darlehensverträge von Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten, die Formulierungen wie „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ verwenden. Es stärkt die Rechte von Kreditnehmern und verpflichtet Banken zu transparenteren Vertragsklauseln. Verbraucher können fehlerhafte Berechnungen nun einfacher anfechten.

Unsicher wegen Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung?
Unsere Partneranwälte für Anleger- und Verbraucherschutz prüfen Ihre Verträge und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Holen Sie sich jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung!

Mitarbeiter

Herzlichen Dank an die Mitarbeiter bei derVerbraucherhilfe24! Sehr gute Erreichbarkeit und tolle Abwicklung.

- Ida -

Super Ergebnis

Vorfälligkeitsentschädigung problemlos zurückgeholt.
Ich war erstaunt, wie einfach es war, meine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Dank Verbraucherhilfe24 habe ich mein Geld inklusive Zinsen erhalten. Hervorragende Arbeit!

- Thorsten -

Hervorragende Unterstützung

Als ich überraschend entdeckte, dass meine Vorfälligkeitsentschädigung unrechtmäßig berechnet wurde, hat mir Verbraucherhilfe24 bestens geholfen, meine Ansprüche durchzusetzen. Der Service war professionell und der gesamte Ablauf unkompliziert.

- Renate -

Service

Perfekter Service! Verbraucherhilfe24 hat mir schnell und unkompliziert geholfen, meine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diesen Schritt entschieden habe.

- Leopold -

Top Service!

Ich war wirklich beeindruckt von dem Service bei der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. derer Rückholung. Vielen Dank.

- Ulrike -

Arbeitskollege

Dank Tipp vom Arbeitskollegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt
Ein Arbeitskollege hat mir Verbraucherhilfe24 empfohlen, und ich bin froh, seinem Rat gefolgt zu sein. Die Rückforderung meiner Vorfälligkeitsentschädigung verlief reibungslos, und ich habe sogar Zinsen zurückbekommen.

- Wolfgang -

Mitarbeiter

Herzlichen Dank an die Mitarbeiter bei derVerbraucherhilfe24! Sehr gute Erreichbarkeit und tolle Abwicklung.

- Ida -

Super Ergebnis

Vorfälligkeitsentschädigung problemlos zurückgeholt.
Ich war erstaunt, wie einfach es war, meine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Dank Verbraucherhilfe24 habe ich mein Geld inklusive Zinsen erhalten. Hervorragende Arbeit!

- Thorsten -

Hervorragende Unterstützung

Als ich überraschend entdeckte, dass meine Vorfälligkeitsentschädigung unrechtmäßig berechnet wurde, hat mir Verbraucherhilfe24 bestens geholfen, meine Ansprüche durchzusetzen. Der Service war professionell und der gesamte Ablauf unkompliziert.

- Renate -

Service

Perfekter Service! Verbraucherhilfe24 hat mir schnell und unkompliziert geholfen, meine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Ich bin sehr froh, dass ich mich für diesen Schritt entschieden habe.

- Leopold -

Top Service!

Ich war wirklich beeindruckt von dem Service bei der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. derer Rückholung. Vielen Dank.

- Ulrike -

Arbeitskollege

Dank Tipp vom Arbeitskollegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt
Ein Arbeitskollege hat mir Verbraucherhilfe24 empfohlen, und ich bin froh, seinem Rat gefolgt zu sein. Die Rückforderung meiner Vorfälligkeitsentschädigung verlief reibungslos, und ich habe sogar Zinsen zurückbekommen.

- Wolfgang -

Hintergrund des BGH-Urteils bzw. Verfahrens:

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Immobiliendarlehen, die die Kläger 2018 und 2019 bei einer Volksbank abgeschlossen hatten. Beide Verträge enthielten Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, darunter die Formulierung:
„Der Zinsverschlechterungsschaden als der finanzielle Nachteil aus der vorzeitigen Darlehensablösung, das heißt, die Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht.“

Nach der vorzeitigen Rückzahlung forderte die Bank für beide Darlehen Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Darlehensnehmer zahlten insgesamt 10.048,90 Euro unter Vorbehalt und klagten später auf Rückerstattung. Sowohl das Landgericht Frankenthal als auch das Oberlandesgericht Zweibrücken gaben den Klägern Recht. Die Revision der Bank vor dem Bundesgerichtshof (BGH) blieb erfolglos.

Hier starten, kostenlos

Kontakt und Prüfung

Haben wir Sie von unserem Angebot überzeugt, dann übersenden Sie uns Ihre Kontaktdaten und die benötigten Unterlagen zur kostenlosen Überprüfung durch unsere Partner-Anwälte.

Wir Informieren Sie

Nach erfolgter Prüfung, durch unsere Partner-Anwälte, übermitteln wir Ihnen das Ergebnis und bei erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen Ihre Möglichkeiten der weiteren Bearbeitung zu.

Auf Wunsch Geld zurück

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Möglichkeiten zur Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie sich JETZT Ihre zu viel gezahlten Beträge inklusive Zinsen zurückholen.

Dankeschön

Super Verbraucherhilfe24! Dank der Unterstützung bei der Rückforderung meiner Vorfälligkeitsentschädigung habe ich mein Geld zurückbekommen. Der gesamte Prozess war extrem stressfrei – kann ich nur weiterempfehlen!

- Peter -

Wie prüfe ich, ob meine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung angreifbar ist?

Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen einfach und ohne Verpflichtung kostenlos von einem Partneranwalt auf www.verbraucherhilfe24.de prüfen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie das Ergebnis der Prüfung. Sollte Ihre gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung für eine Rückabwicklung in Frage kommen, informieren wir Sie umgehend. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung durchführen möchten.

Für welche Banken lohnt sich eine Prüfung der Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Prüfung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich für alle Banken, insbesondere aber für Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Geschäftsbanken.

Brauche ich einen Anwalt?

Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung eigenständig vorzunehmen. Das rechtliche Umfeld rund um Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex, und Banken sind häufig bestens auf solche Anfragen vorbereitet und arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Dauer Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung variiert je nach Einzelfall. Faktoren wie das angestrebte Ziel, das Verhalten der Gegenseite und die Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts spielen eine Rolle. In der Regel dauert der gesamte Prozess zwischen 1 und 15 Monate, bis er abgeschlossen ist.

Welche Unterlagen sind für die Prüfung eines möglichen Widerrufs erforderlich?

Für die Prüfung der Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung benötigen wir den vollständigen Darlehensvertrag und den Schriftverkehr bzw. die Abrechnung der Bank.

Welche Kosten und Risiken entstehen dabei für mich?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, profitieren Sie vom gesamten Gewinn des Widerrufs und tragen kein Kostenrisiko, da die Versicherung im Falle von Kosten übernimmt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, aber möchten die Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Prozessfinanzierung durchführen, fällt nur im Erfolgsfall eine Gebühr von 29 % aussergerichtlich sowie 39 % des gerichtlich erzielten Auszahlungsbetrages von der Bank an.

Wie viel Zeit kostet mich das?

Das Rückholformular auszufüllen ist mit ein paar Klicks in wenigen Minuten erledigt. Danach übernehmen wir! Ihnen bleibt nur die Vorfreude auf den Prozesserfolg.

Woher weiß ich, dass es sich für mich auszahlt?

 Zögern Sie nicht, das Rückhol-Formular auszufüllen. Wir prüfen Ihren Fall und bereiten im besten Fall einen Prozess mit hoher Erfolgsquote vor. Zusammen mit unseren erfahrenen Partner Anwälten setzen wir uns für Sie ein.

Starten Sie JETZT-
Holen Sie sich Ihre gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen. Starten Sie jetzt: