Neue Chance für Schadensersatz im LKW-Kartell:
Am 1. Februar 2024 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil gegen Scania im LKW-Kartellfall bestätigt – das bedeutet, dass betroffene Käufer nun erneut Schadensersatzansprüche durchsetzen können.
Bekannt aus den Medien
So einfach geht’s:
Anspruch ganz einfach prüfen
Möchten Sie wissen, ob Sie als Betroffener des LKW-Kartells Anspruch auf Schadensersatz haben? Verbraucherhilfe24 unterstützt Sie dabei! Mit nur wenigen Klicks übernimmt unsere Partnerkanzlei die Prüfung Ihrer Ansprüche und liefert Ihnen eine klare Einschätzung darüber, welcher Schadensersatz Ihnen zusteht – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko für Sie.
LKW schon verkauft? Kein Problem!
Haben Sie Ihr vom LKW-Kartell betroffenes Fahrzeug bereits weiterverkauft oder in Zahlung gegeben? Kein Grund zur Sorge: Als Geschädigter haben Sie dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Dieser wird zusätzlich zum erzielten Verkaufspreis bzw. zur Inzahlungnahme ausgezahlt – nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Kein Kostenrisiko
0 % finanzielles Risiko
- Schadensersatz auch ohne Rechtsschutzversicherung
- Sichern Sie sich jetzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz.
- Geschätzte Erstattung von ca. 5 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen.
- LKW bereits verkauft? Trotzdem Schadensersatz geltend machen.
Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche!
Schnellcheck
Die Überprüfung meines Schadenersatzanspruches war erstaunlich einfach und schnell. Ich war wirklich überrascht, als ich erfuhr, dass meine Fahrzeuge betroffen waren. Glücklicherweise schien alles vertrauenswürdig und professionell abgelaufen zu sein.
- Tim -
Überrascht
Ich hätte nie gedacht, dass ich von einem Kartellbetrug betroffen sein könnte, aber der Check hat mich eines Besseren belehrt. Es war ein einfacher Prozess und ich fühlte mich durchgehend sicher und gut informiert.
- Ute -
Kompetente Hilfe
Nachdem ich überraschend feststellte, dass meine Fahrzeuge betroffen sind, half mir Verbraucherhilfe24 ungemein dabei, meine Rechte geltend zu machen. Der Service war vertrauenswürdig und der Prozess verlief reibungslos.
- Michael -
Empfehlung
Ich habe in den Medien von der Möglichkeit gehört, meine Fahrzeuge auf das LKW-Kartellurteil zu überprüfen. Deshalb habe ich mich für Verbraucherhilfe24 entschieden. Die Abwicklung war erstaunlich einfach und ich fühlte mich durchgehend gut betreut.
- Hans -
Unerwartete Hilfe
Ich war von dem Gesamtservice wirklich beeindruckt. Die Plattform ist benutzerfreundlich und der Kundenservice ist hervorragend. Es ist beruhigend zu wissen, dass es solche zuverlässigen Dienste gibt.
- Herbert -
Top Empfehlung
Kann diesen Service nur weiterempfehlen! Die Handhabung ist unkompliziert und die Beratung ist erstklassig. Es ist ein gutes Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein.
- Zoran -
Die Hersteller von Lastkraftwagen MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben im Rahmen eines Vergleichs mit der EU-Kommission zugegeben, am Lkw-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Lediglich Scania hat sich nicht am Vergleich beteiligt und stattdessen die Bußgeldentscheidung vor die Europäischen Gerichte gebracht. Am 1. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend, dass Scania zu Recht mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR für seine Teilnahme am Lkw-Kartell belegt wurde. Damit ist bestätigt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle daraus resultierenden Schäden haftbar ist. Während der Gerichtsverfahren gegen Scania war die Verjährung von Ansprüchen gegen das Unternehmen ausgesetzt und somit nicht in Kraft.
Dies bedeutet konkret: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-Lkw oder einen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Die Aussicht auf die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen ist schwer vorherzusagen. Jedoch ist ein Schadenersatz in Höhe von min. 5% des Anschaffungswerts pro Lkw sowie Zinsen durchaus realistisch.
Hier starten, kostenlos
Kontakt und Analyse
Wir prüfen durch unsere Partneranwälte, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Bestätigt die Prüfung den Schaden, werden wir uns so schnell wie möglich in Verbindung setzen, um Ihre Chancen auf einen Schadensersatz zu besprechen – unser Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos.
Kein Kostenrisiko
Unser Prozessfinanzierer übernimmt sowohl Ihre Anwalts- als auch Ihre Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite bei Unterliegen oder im Falle eines Vergleiches) und behält für die Übernahme des gesamten Prozessrisikos – nur im Erfolgsfall – eine Erfolgsprämie ein. Sie tragen im Unterliegen kein Kostenrisiko und profitieren im Erfolgsfall.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Unsere Partnerkanzleien haben bereits tausenden Betroffenen geholfen, ihren Schadensersatz gegenüber den Herstellern durchzusetzen. Wir nehmen auch gerne Ihren Fall an. Machen Sie heute noch den kostenlosen Online-Test!
Vielen Dank
Ich wollte einfach mal DANKE sagen! Eure Partneranwälte haben meinen Schadenersatz durchgesetzt. Ich bin wirklich erleichtert und dankbar für eure Hilfe. Ihr seid großartig!
- Thomas -
Ist mein LKW ist betroffen?
Ihr LKW ist betroffen,
- soweit es sich um ein im Kartellzeitraum zwischen 1998 und 2011 (bezogen auf das Kaufdatum) und innerhalb der EU gekauftes Neufahrzeug mit einer Nutzlast von mindestens 6 Tonnen handelt
- wenn es sich um folgende Hersteller handelt: MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, Scania und DAF
- Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder, können Sie Ihre Schadensansprüche gegen DAF, Daimler, Renault/Volvo, Iveco, MAN auch gegen Scania geltend machen.
Ist mein Anspruch verjährt?
Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-LKW oder einen LKW von MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt.
Ich habe einen gebrauchten LKW gekauft – gilt auch hierfür ein Schadensanspruch?
Nein, leider haben Sie nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, insofern Sie ein Neufahrzeug erworben haben.
Ich habe meinen LKW bereits verkauft – habe ich trotzdem ein Anrecht auf Entschädigung?
Ja – ein Weiterverkauf ist für den Anspruch auf Schadensersatz unerheblich.
Was bedeutet eine 100% Kostenübernahme?
Unser Prozessfinanzierer übernimmt sowohl Ihre Anwalts- als auch Ihre Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite bei Unterliegen oder im Falle eines Vergleiches) und behält für die Übernahme des gesamten Prozessrisikos – nur im Erfolgsfall – eine Erfolgsprämie ein. Sie tragen im Unterliegen kein Kostenrisiko und profitieren im Erfolgsfall.
Sind auch Mietkauf und Leasing als Erwerbsvorgang betroffen?
Folgende Erwerbsvorgänge sind betroffen:
- Kauf eines Neufahrzeuges (mit oder ohne Finanzierung)
- Mietkauf eines Neufahrzeuges
- Leasing eines Neufahrzeuges mit anschließender Übernahme des LKW
Welche Dokumentation muss ich Verbraucherhilfe24 zur Verfügung stellen?
Sämtliche Unterlagen zum Erwerbsvorgang, wie z.B.
- Rechnung, Kauf- oder Leasingvertrag, Bestellbestätigung
- Fahrzeugschein
Sämtliche Unterlagen zu Ihrer Firma, wie z.B.
- Historischer Handelsregisterauszug
- Persönliche Daten zur Geschäftsführung
Warum brauche ich einen Anwalt für die Entschädigung?
Mit einem Anwalt steigern sich Ihre Erfolgsaussichten. Einzelne Personen ohne juristische Erfahrung und Beratung sind oft machtlos. Wenn wir aber Klagen sammeln und gemeinsam mit unseren Anwälten gegen die Unternehmen vorgehen, stehen Ihre Chancen auf Erfolg sehr gut.
Welche Kosten und Risiken entstehen dabei für mich?
Mit einer Rechtsschutzversicherung tragen Sie keine Risiken und zusätzliche Kosten. Die Versicherung zahlt alle entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten, Sie gehen also kein Risiko ein.
Wie viel Zeit kostet mich das?
Woher weiß ich, dass es sich für mich auszahlt?
Ist Verbraucherhilfe24 seriös?
Muss ich mit viel Aufwand rechnen?
Sichern Sie sich jetzt
Ihren Anspruch auf Schadenersatz!
Voraussichtliche Erstattung: etwa 5 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Schadensersatz zu sichern. Jetzt starten: