

Haftungsgefahr für Makler: Ende des Widerrufsrechts – jetzt Kunden aktiv informieren
Das „ewige Widerrufsrecht“ wird eingeschränkt (voraussichtlich ab 19.06.26).
Wer Kundinnen und Kunden jetzt nicht aktiv informiert und eine Prüfung anbietet, riskiert,
dass Ansprüche gegen den Makler geltend gemacht werden (Nicht- oder Falschberatung).
So reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko
- Bestands-Screening mit Haftungs-Priorisierung (wer muss zuerst informiert werden?)
- Musteranschreiben + Info-Sequenz zur fristnahen Kundeninformation
- Dokumentations-Kit (Nachweis: Information versandt/erhalten, Reaktion des Kunden)
- Kostenlose Vorprüfung einzelner Fälle durch spezialisierte Partneranwälte
- 48h-Ergebnis je Prüfung – klare Empfehlung & nächste Schritte
Unser Versprechen:
Kein Anspruch? Keine Gebühren. Mit und ohne Rechtsschutzversicherung möglich.
Kein Anspruch? Keine Gebühren. Mit und ohne Rechtsschutzversicherung möglich.
Warum „abwarten“ riskant ist
Mit Wegfall des „ewigen Widerrufsrechts“ können Kundinnen und Kunden, die nicht rechtzeitig informiert wurden,
Makler in Anspruch nehmen. Proaktive Information, geordnete Prüfung und belastbare Dokumentation sind die
effektivsten Hebel gegen spätere Haftungsfälle.
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