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17. Dezember 2020

Dieselgate

EuGH erklärt Abgas-Software in Dieseln für illegal

Hammer-Entscheidung im Abgasskandal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) - Höchstes Gericht gibt Verbrauchern Recht - Schadensersatz jetzt noch einfacher möglich

Abgas-Software nicht zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Urteil zum Diesel-Abgasskandal geäußert. Demnach ist eine Software, die Abgaswerte in Dieselfahrzeugen „verschönert“, illegal (Urteil vom 17.12.2020, Rechtssache C-693/18). Damit werden die Rechte von geschädigten Dieselfahrern mehr als gestärkt.

Fahrzeughersteller dürfen demnach keine Abschalteinrichtungen in Dieseln verwenden, welche die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern. Ebenfalls sei es nicht zulässig, wenn so eine Software verwendet würde, um Verschleiß und Verschmutzung bei dem Fahrzeug zu vermindern.

EuGH im Abgasskandal auf Verbraucherseite

Hintergrund des Verfahrens am EuGH ist ein Fall im Diesel-Abgasskandal aus Frankreich. Hier wird gegen einen Fahrzeughersteller wegen arglistiger Täuschung von Dieselkunden verhandelt. Dass es sich dabei um den Hersteller Volkswagen handelt, gilt mittlerweile als bestätigt.
Bereits im Mai 2020 stellte sich der EuGH im Abgasskandal auf die Seite der Verbraucher. So erklärte damals bereits Generalanwältin Eleanor Sharpston Abschalteinrichtungen für unzulässig. Dies war noch kein Urteil – allerdings galt dies bereits als sehr klares Statement.

Diesel-Kunden sollten jetzt handeln

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste rechtsprechende Organ in der Europäischen Union. Mit seiner Ansage, die schon jetzt als Paukenschlag im Diesel-Abgasskandal gilt, werden die Verbraucherrechte enorm gestärkt. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen mehrere Fahrzeughersteller können jetzt noch einfacher durchgesetzt werden.

Wir empfehlen Verbrauchern, ihre Diesel jetzt noch prüfen zu lassen, damit auch mögliche Verjährungsfristen eingehalten werden. Die Prüfung des Fahrzeugs ist kostenlos.