BGH-Urteil: VW muss auch Finanzierungszinsen zurückzahlen - Verbraucherhilfe24

98% Wiederempfehlung

Jetzt Diesel-Check starten
Hier Sofortcheck machen

14. April 2021

Dieselgate

BGH-Urteil: VW muss auch Finanzierungszinsen zurückzahlen

Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH): VW musste einer Kundin nicht nur Schadensersatz im Abgasskandal zahlen. Auch die Zinsen, die für die Kreditfinanzierung angefallen waren, muss der Konzern erstatten.

Zinsen in Höhe von 3.275,55 € zurück

VW muss im Abgasskandal einer Kundin nicht nur Schadensersatz zahlen: Auch die Kosten, die bei einer Kreditaufnahme für den Kauf entstanden sind, muss der Konzern übernehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 13. April 2021 – VI ZR 274/20.

In dem Fall hatte sich die Klägerin für die Finanzierung ihres VW Diesel Golf von der VW Bank Geld geliehen. Nachdem sie erfahren hatte, dass in ihrem Fahrzeug mit dem Motor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war, verlangte sie Schadensersatz. Die Kundin hatte Erfolg und bekam eine Entschädigung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Darüber hinaus verlangte sie die Zinsen sowie die Kosten für die Kreditsicherung in Höhe von 3.275,55 € zurück.

Urteil könnte tausenden Dieselgeschädigten helfen

Dem stimmten die Richter vom BGH jetzt zu: „Der Käufer ist so zu stellen, als wäre es nicht zum Erwerb gekommen. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten“, heißt es in es in der Urteilsbegründung.
VW gab an, dass sich dieses Urteil nicht auf andere Dieselgeschädigte übertragen lasse. Die Anwälte der Klägerin sehen das anders: Sie gehen davon aus, dass das Urteil für Millionen geschädigte Dieselkunden von enormer Bedeutung ist. Die meisten Verbraucher haben ihre Fahrzeuge über eine Kreditfinanzierung gekauft haben. Demnach könnten diese nun neben einem Schadensersatz auch ihre Zinsen zurückfordern. Und hier geht es immerhin um mehrere tausend Euro, die sich ein Dieselfahrer zuzüglich zum Kaufpreis „zurückholen“ könnte.