Lebensversicherung: Widerspruch kann Tausende Euro bringen!
Dank BGH-Urteil: Millionen Lebensversicherungen fehlerhaft -Soforthilfe von bundesweit erfolgreichen Anwälten – Prüfung Ihres Vertrages unkompliziert und kostenlos. Für Sie besteht kein Kostenrisiko. So erhalten Sie mehr Geld zurück!
Bekannt aus den Medien
Das Wichtigste auf einen Blick zusammengefasst:
Möchten Sie wissen, ob Sie als Vertragsinhaber durch den Widerspruch Ihrer Lebensversicherung, mehr Geld als durch die Kündigung oder dem regulären Ablauf Ihres Vertrages erhalten? Dann unterstützt die Verbraucherhilfe24 Sie dabei! Mit nur wenigen Klicks übernimmt unsere Partnerkanzlei die Prüfung Ihrer Ansprüche und liefert Ihnen eine klare Einschätzung darüber, welcher Betrag Ihnen zusteht – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko für Sie.
Anspruch ganz einfach prüfen lassen
- Wenn Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich widerrufen, muss Ihnen der Versicherer diese Gelder auszahlen: Ihre eingezahlten Beiträge, den Zinsertrag aus den Einlagen und eventuell noch eine zusätzliche Nutzungsentschädigung für den Gewinn, den die Versicherung mit Ihren Prämien erwirtschaftet hat.
- Vertragsrechtliche Fehler ermöglichen auch nach Jahren einen Widerspruch, sogar bei bereits gekündigten Verträgen. Bleiben Sie informiert – wir halten die aktuelle Rechtsprechung kompakt für Sie bereit.
- Ein Widerruf einer Lebensversicherung mit ungünstigen Konditionen lohnt sich in den meisten Fällen – selbst wenn es zunächst anders erscheint. Nach dem Motto „Je früher, desto besser“ können Sie so finanzielle Verluste vermeiden.
- Versicherungsverträge sind wie alle Dienstleistungsverträge kündbar: Innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist oder ohne Nachteile für den Kunden innerhalb von 14 Tagen Widerrufsfrist und bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung darüber hinaus, wie der BGH bestätigt hat.
Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche!
Service
Perfekter Service! Verbraucherhilfe24 hat mir den Widerruf meiner Lebensversicherung schnell und problemlos ermöglicht. Ich bin sehr glücklich, dass ich mich für die Rückabwicklung entschieden habe.
- Michael -
Abwicklung
Ich war überrascht, wie einfach der Widerruf meiner Lebensversicherung war. Dank Verbraucherhilfe24 konnte ich mein Geld samt Zinsen zurückholen. Top Arbeit!
- Jörg -
Professionelle Unterstützung
Als ich unerwartet herausfand, dass meine Lebensversicherung betroffen war, hat mir Verbraucherhilfe24 hervorragend dabei geholfen, meine Rechte durchzusetzen. Der Service war zuverlässig, und der gesamte Prozess verlief problemlos.
- Gudrun -
Mitarbeiter
Ich bin wirklich begeistert von den Mitarbeitern bei Verbraucherhilfe24! Ihre Professionalität, Freundlichkeit und Expertise haben den gesamten Prozess so einfach und angenehm gemacht.
- Birgit -
Überraschend gute Unterstützung
Ich war wirklich begeistert vom gesamten Service. Die Plattform ist intuitiv und einfach zu bedienen, und der Kundenservice war außergewöhnlich. Es ist wirklich beruhigend, einen so zuverlässigen Dienst an meiner Seite zu wissen.
- Petra -
Empfehlung vom Nachbar
Ein Nachbar hat mir Verbraucherhilfe24 empfohlen, und ich bin froh, ihm gefolgt zu sein. Die Rückabwicklung meiner Lebensversicherung war problemlos und ich habe sogar Zinsen zurückerhalten.
- Gregor -
Wussten Sie schon?
Der Widerruf unterscheidet sich vom sogenannten Rücktritt, auch wenn beide ähnliche rechtliche Konsequenzen haben. Bei letzterem sind die Rechtsfolgen zwar ähnlich, er ist anders als der Widerruf aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Treten Sie als Verbraucher von einem Vertrag zurück, werden Sie „unter dem Strich“ ebenfalls so gestellt, als hätten Sie diesen nie unterschrieben.
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Kontakt und Prüfung
Haben wir Sie überzeugt von unserem Angebot, dann übersenden Sie uns Ihre Kontaktdaten und die benötigten Unterlagen zur kostenlosen Überprüfung durch unsere Partner-Anwälte.
Wir Informieren Sie
Nach erfolgter Prüfung, durch unsere Partner-Anwälte, übermitteln wir Ihnen das Ergebnis und bei erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen Ihre Möglichkeiten der weitern Bearbeitung zu.
Auf Wunsch Geld zurück
Nach der Übersendung Ihrer Möglichkeiten bei erfolgreicher Prüfung, zum Widerruf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung, holen Sie sich JETZT Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen und Gebühren zurück.
Dankeschön
Vielen Dank an Verbraucherhilfe24! Durch die Rückabwicklung meiner Lebensversicherung habe ich endlich mein Geld zurückbekommen. Der Prozess war schnell und unkompliziert. Absolut empfehlenswert!
- Sarah -
Wie prüfe ich, ob mein Versicherungsvertrag fehlerhaft ist?
Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen einfach und ohne Verpflichtung kostenlos von einem Anwalt auf www.verbraucherhilfe24.de prüfen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie das Ergebnis der Prüfung. Sollte Ihr Versicherungsvertrag für einen Widerruf in Frage kommen, informieren wir Sie über den möglichen finanziellen Mehrwert, den Sie daraus erzielen können. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten.
Was versteht man unter dem „Widerruf einer Lebensversicherung“?
Bei Verträgen, einschließlich Versicherungsverträgen, ist es wichtig, zwischen einer Kündigung und einem Widerruf zu unterscheiden. Eine Kündigung beendet den Vertrag gemäß den vereinbarten Bedingungen, während ein Widerruf bewirkt, dass der Vertrag rechtlich so behandelt wird, als hätte er nie existiert.
Der Widerruf einer Lebensversicherung stellt eine spezielle Art der Vertragsauflösung dar. Dabei profitieren Sie als Kunde von besonderen Vorteilen: Es entstehen Ihnen keine Nachteile, und es ist kein spezifischer Grund erforderlich. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und kann ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Die zentrale rechtliche Grundlage dafür bildet § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der besagt, dass ein Widerruf das „rückwirkende Fehlen“ einer Willenserklärung zum Vertragsabschluss bewirkt.
Für welche Lebensversicherungen ist ein Widerruf möglich?
Wann ist ein Widerruf möglich?
Grundsätzlich können Lebensversicherungen widerrufen werden. Ob jedoch ein Widerruf oder ein Rücktritt infrage kommt, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab.
Besonders wichtig ist der Widerruf bei Lebensversicherungen, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. In diesem Fall unterschreibt der Versicherungsnehmer zunächst den Antrag, während die Verbraucherinformationen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Versicherungsschein erst nachträglich übermittelt werden. Dies unterscheidet sich vom Antragsmodell, bei dem das Rücktrittsrecht Anwendung findet. Näheres hierzu erfahren Sie weiter unten.
Wichtige Fristen im Überblick
Für den Widerruf einer Lebensversicherung gelten unterschiedliche Regelungen innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Frist:
Standard-Widerrufsfrist
Die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist beträgt bei Lebens- und Rentenversicherungen 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Vertrag rückabwickeln, ohne einen Grund anzugeben. Bereits gezahlte Beiträge und Gebühren werden Ihnen vollständig erstattet, und Sie erleiden keine finanziellen Nachteile.
Unbegrenztes Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung
Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert, ist die reguläre Frist ungültig. In solchen Fällen besteht das Recht zum Widerruf unbegrenzt, auch Jahre nach Vertragsabschluss. Der Grund: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gilt rechtlich als nicht vorhanden. Selbst eine gesetzliche Einschränkung der verlängerten Widerrufsfrist auf ein Jahr, wie sie im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen war, wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben.
Der Deutlichkeitsgrundsatz gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Eine Widerrufsbelehrung muss laut Gesetz so klar formuliert sein, dass Verbraucher sie auch ohne juristische Vorkenntnisse verstehen und ihr Widerrufsrecht ausüben können. Dieser sogenannte Deutlichkeitsgrundsatz wird von Gerichten – einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH) – äußerst streng ausgelegt. Eine unklare oder missverständliche Belehrung kann daher weitreichende Folgen für die Gültigkeit des Vertrags haben.
Widerruf bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen
Ein Widerruf ist selbst dann möglich, wenn Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt oder regulär ausgelaufen ist. Dabei gelten jedoch einige wichtige Bedingungen:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Nur wenn die Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie Ihren Vertrag widerrufen.
Wirtschaftlicher Nutzen
Der Widerruf sollte für Sie finanziell vorteilhaft sein. Es ergibt keinen Sinn, eine ausgezahlte Lebensversicherung rückabzuwickeln, wenn dies mit Nachteilen verbunden wäre.
Wirksamer Vertragsabschluss
Der Vertrag muss rechtlich gültig zustande gekommen sein, abgesehen von der fehlerhaften Belehrung. Versicherer können ansonsten Einwände gegen den Widerruf erheben.
Auswirkungen auf den Vertrag
Ein Widerruf hebt den gesamten Vertrag auf – sowohl den ursprünglichen Beginn als auch das vereinbarte Ende. Sie werden damit so gestellt, als hätte die Lebensversicherung nie bestanden.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig oder lassen Sie diese von Experten bewerten, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf Ihrer Lebensversicherung zu erhöhen.
Brauche ich einen Anwalt für den Widerruf meiner Lebensversicherung?
Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, den Widerruf Ihrer Lebensversicherung eigenständig vorzunehmen. Das rechtliche Umfeld rund um Lebensversicherungen ist komplex, und Versicherer sind häufig bestens auf solche Anfragen vorbereitet und arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen.
Allerdings kommen anwaltliche Kosten auf Sie zu, und viele Anwälte sind nicht ausreichend mit den Besonderheiten des Versicherungsrechts vertraut. Zudem erfordert der Widerruf einer Lebensversicherung je nach Vertrag und Versicherer oft ein standardisiertes Vorgehen, während sich ein Anwalt zunächst in die Thematik einarbeiten muss.
Hier bietet helpcheck die perfekte Lösung für Sie. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags an – dafür müssen Sie nur das Abschlussjahr und die Versicherungsgesellschaft angeben.
Sollte sich herausstellen, dass ein Widerruf in Ihrem Fall möglich und vielversprechend ist, setzen wir Ihre Ansprüche gemeinsam mit Ihnen durch. Dabei entstehen Gebühren nur, wenn unsere spezialisierten Partneranwälte erfolgreich für Sie tätig werden.
Typische Gründe für den Widerruf einer Lebensversicherung?
Finanzielle Engpässe: Da eine Lebensversicherung wie ein automatisierter Sparplan funktioniert und über die Jahre größere Geldbeträge anspart, entscheiden sich viele, die Police zu widerrufen, wenn sie kurzfristig auf einen größeren Betrag angewiesen sind.
Leistung und Rendite: Auch wenn eine Lebensversicherung eine akzeptable oder sogar gute Rendite erzielt, können hohe Gebühren einen großen Teil dieser Rendite auffressen. In solchen Fällen kann der Zinseszinseffekt nicht richtig wirken, was viele Kunden zum Widerruf bewegt.
Unverständliche Vertragsbedingungen: Wer die Bedingungen seiner Lebensversicherung nicht vollständig versteht, überlegt häufig, den Vertrag zu kündigen oder zu widerrufen. Viele Versicherungsverträge sind so kompliziert formuliert, dass sie ohne juristisches Fachwissen oder aufwendige Recherche kaum nachvollziehbar sind.
Wie lange dauert es, bis der Widerruf erfolgreich durchgesetzt ist?
Die Dauer des Widerrufsverfahrens variiert je nach Einzelfall. Faktoren wie das angestrebte Ziel, das Verhalten der Gegenseite und die Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts spielen eine Rolle. In der Regel dauert der gesamte Prozess zwischen 1 und 15 Monate, bis er abgeschlossen ist.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung eines möglichen Widerrufs erforderlich?
Für die Prüfung Ihres Vertrages auf einen möglichen Widerruf benötigen wir den Versicherungsschein oder alternativ den Antrag, der auch die „Kleingedruckten“ Bedingungen enthält.
Welche Kosten und Risiken entstehen dabei für mich?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, profitieren Sie vom gesamten Gewinn des Widerrufs und tragen kein Kostenrisiko, da die Versicherung im Falle von Kosten übernimmt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, aber möchten den Widerruf mit einer Prozessfinanzierung durchführen, fällt nur im Erfolgsfall eine Gebühr von 10 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (max. 50% des Mehrer-trages, Mehrertrag ist der Erlös oberhalb des Rückkaufswertes) des erzielten Auszahlungsbetrages von der Versicherung.
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